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Patente auf Algorithmen und Leben
Rechte an Wissensgütern, die dem Privateigentum an Sachen vergleichbar sind, wurden in Europa erstmals im 18. Jahrhundert schriftlich vergeben. Anfangs wurden lediglich Texte und Musik (Urheberrecht) sowie technische Erfindungen (Patentrecht) geschützt. Das Urheberrecht wurde mittlerweile aber auch auf Filme und Software ausgeweitet. Zwar sind die Sprachen dieser Welt bislang kein Privateigentum, aber auch Namen oder Bezeichnungen von Firmen (Coca Cola) und Produkten (Snickers) können geschützt werden (Marken). Auch unsere Lebensgrundlagen selbst, wie Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzrecht, Patente) und Medikamente (Patente), gehören seit geraumer Zeit zu den „Schutzgegenständen“.
Wem gehören der Brokkoli und das Schwein?
Haben Sie sich beim Einkauf schon einmal gefragt, ob Brokkoli, Tomate oder Salat eventuell patentiert sind? Würde das Wissen um patentierte Produkte Ihre Einkaufsentscheidung beeinflussen? Würden Sie sich lieber für Produkte aus freiem Saatgut entscheiden?
Seit dem Jahr 2000 werden in Europa Patente auf Pflanzen und Tierrassen erteilt. Bis Ende 2008 sind am Europäischen Patentamt nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen mindestens 680 Patente auf Pflanzen und 320 auf Tiere erteilt worden. Die meisten beziehen sich auf gentechnisch veränderte Lebewesen.

- Europäisches Patent 1069819: Umfasst alle Züchtungen, den Samen und die Brokkolipflanze einschließlich des Kopfes selbst.
(Recherche - Ruth Tippe, Photo - The Country Clerk, Stempel - Alexander von Löwis, Zusammenstellung - Ute Freitag; Lizenz: CC BY SA)
Doch ab und zu gibt es auch Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Wie weit die Ansprüche dabei gehen können, zeigt ein europäisches Patent (EP 1069819, erteilt am 24.7.2002) auf Brokkoli mit einem Krebs vorbeugenden Stoff (Glucosinolat). Die Firma Plant Bioscience beansprucht in dem Verfahren den exklusiven Zugriff auf 1. alle Züchtungen von Brokkolipflanzen, die einen erhöhten Glucosinolatgehalt aufweisen, 2. den Samen dieses Brokkolis und 3. die Brokkolipflanze einschließlich des verkaufbaren Kopfes.
Dabei wurde die Krebs vorbeugende Wirkung nicht durch gentechnische Veränderung erreicht. Der Wirkstoff Glucosinolat kommt natürlich in der Pflanze vor. Es geht also eigentlich um eine ganz konventionelle Züchtung. Die den Patentschutz ermöglichende Gentechnik ist nur relevant, um nachzuweisen, dass der Brokkoli ein bestimmtes Gen hat, das die Wirkung anzeigt.
Bevor die Gentechnik in die Industrielabore Einzug hielt, wurde Saatgut „nur“ durch das sogenannte Sortenschutzgesetz geschützt. Jede Sorte wird hier einzeln auf Qualität geprüft. Die Kriterien für die Erteilung des Schutzes lauten: Besser, homogen und stabil. Nur Saatgut, das diese Kriterien erfüllt, kann offiziell in Deutschland verkauft werden.
Gleichzeitig sichert der Sortenschutz dem Züchter ein Einkommen: Im Verkaufspreis ist eine Gebühr für den Sorten-Züchter enthalten. Der Nachteil: Den Bauern wurde gleichzeitig ein uraltes Recht genommen: Das Recht auf Nachbau aus der eigenen Ernte. Dafür muss heute jeder Bauer in Deutschland an den Züchter zahlen.
Die Befürworter der Gentechnik haben erreicht, dass Pflanzen und Tiere, auf die gentechnische Verfahren angewendet wurden, als patentierbare Erfindungen anzuerkennen sind. Ein Patent bezieht sich aber nicht nur auf die Vermehrung des Saatgutes, wie beim Sortenschutz. In vielen Fällen fällt auch der Anbau und die Verarbeitung unter das Patent, in allen Fällen „gehört“ die Ernte dem Patentinhaber. Der Patentschutz reicht also noch wesentlich weiter als der Sortenschutz – vom Feld bis auf den Teller.
Die Befürworter von Pflanzen- und Tierpatenten gehen sogar noch weiter. Zuerst etablierten sie erfolgreich den Patentschutz für gentechnisch manipulierte Pflanzenarten und Tierrassen. Nun kommt der zweite Schritt: Auch Pflanzen, bei denen nur z. B. Eigenschaften mit einer gentechnischen Methode festgestellt werden, sollen Patentschutz erhalten.

- Europäisches Patent 1330552: Der Anspruch umfasst das Verfahren zur Züchtung der Kühe und alle Nachkommen der mit diesem Verfahren ausgewählten Tiere.
(Recherche - Ruth Tippe, Photo - Alex Schweigert, Stempel - Alexander von Löwis, Zusammenstellung - Ute Freitag; Lizenz: CC BY SA)
Am Europäischen Patentamt steht derzeit eine Grundsatzentscheidung in dieser Hinsicht an: Es geht um die Frage, ob auch gezüchtete Pflanzen (Brokkoli oder Tomaten), die nicht gentechnisch verändert sind, eine „patentierbare Erfindung“ darstellen können.
Ähnliches gilt für Nutztiere. Hier gibt es bereits Patente, die Züchtungsverfahren an Schweinen und/oder Kühen beanspruchen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein Patent auf die Zucht von Schweinen für Monsanto/Newsham Choice Genetics erteilt (EP 1651777, vom 16.07.2008).
Dahinter steckt das Bestreben, die Marktmacht in der Pflanzen– und Tierzucht zu erweitern und zu sichern. Die Landwirte sind davon direkt betroffen. Ebenso wir als Verbraucher. Wir verlieren Vielfalt und ernten Abhängigkeit von wenigen Anbietern. Diese können den Preis an den Supermarkttheken kontrollieren.
Patente werden durch Gerichte und in der staatlichen Verwaltung ausgedehnt
Die Ausdehnung von Patent, Urheberrecht & Co. verläuft innerhalb der Industriestaaten meist nicht durch öffentliche Diskussionen und parlamentarische Entscheidungen. In vielen Fällen werden Verstärkungen und Ausweitungen geistiger Monopolrechte nicht vom Gesetzgeber beraten und beschlossen, sondern de facto durch die Rechtssprechung allmählich durchgesetzt. In Deutschland hatte der Bundestag beispielsweise 2004 über die Frage zu entscheiden, ob Gensequenzen patentiert werden sollen oder nicht. Mit seiner positiven Entscheidung legalisierte der Bundestag die bereits bestehende Praxis der Patentämter, Patente auf Gensequenzen zu erteilen.
Problematisch daran ist, dass sich Gerichte zwar mit der Frage befassen, ob im konkreten Fall etwas patentierbar ist oder nicht. Prinzipielle Fragen aber, ob und in welchen Grenzen die Hersteller eines konkreten Gutes sich in der Wissensallmende bedienen dürfen, ob Wissensgüter überhaupt privatisiert werden sollen oder ob die weitere Ausdehnung geistiger Monopolrechte gesamtwirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich noch Sinn macht, sind nicht Gegenstand solcher Verfahren.
Für die Diskussion dieser Fragen ist aber – neben der Gesellschaft – unser Parlament zuständig. Was nicht heißt, dass der parlamentarische Weg automatisch zu einer besseren Wissenspolitik führt. Auch Parlamente sind an der Ausdehnung geistiger Eigentumsrechte beteiligt. Doch ermöglichen parlamentarische Beratungen zumindest mehr zivilgesellschaftliche Einflussmöglichkeiten als gerichtliche Entscheidungen. Deshalb sollten wir transparente und intensive parlamentarische Debatten einfordern und begleiten. Denn die Frage, was patentierbar sein soll und wie weit sich geistige Monopolrechte erstrecken, hat großen Einfluss auf unser tägliches Leben.
Beispiel USA: Die Ausdehnung von Patenten auf Software
In einigen Ländern werden Patente auf Software erteilt. Vorreiter waren die USA. Ein Urteil des Supreme Courts der USA von 1981 (Diamond vs Diehr) stellte Fakten her: Fortan vergab das Patent- und Markenamt Software-Patente. Das Parlament, das solche Entscheidungen eigentlich treffen sollte, hatte dagegen 1980 Software unter Urheberrechtsschutz gestellt.
Das Problem: Software-Patente schwächen Neueinsteiger

- Ein Patent auf den Fortschrittsbalken? Ähnlich triviale Erfindungen werden derzeit in den USA massenhaft patentiert.
(Bild: Alex Muntada, CC By SA)
In der Praxis zeigen sich die Folgen der Entscheidung des obersten Gerichtshofes der USA: Es werden dort inzwischen zahlreiche Software-Patente auf triviale Entwicklungen vergeben. Damit sind Dinge gemeint, die nicht die erforderliche Erfindungshöhe aufweisen, also das Patent gar nicht verdienen, weil sie technisch anspruchslos sind. Außerdem haben solche Patente oft eine sehr große Reichweite.
Beides zusammen behindert die künftige Softwareentwicklung erheblich. Insbesondere, da Patentinhaber die ihnen so eröffneten Spielräume nutzen, um Wettbewerber und Neueinsteiger aus dem Markt zu drängen. Sie setzen Patente unter anderem ein, um mit Verletzungsklagen zu drohen. Nicht selten sind die Forderungen unbegründet. Doch Neueinsteiger haben oft nicht die nötigen finanziellen Mittel, um ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren durchzustehen, selbst wenn sie im Recht sind. In der Folge werden Produkte vom Markt genommen bzw. gar nicht erst veröffentlicht, was bisweilen den Ruin des betroffenen Unternehmens bedeutet.
Software-Patente stehen aber auch grundsätzlich in der Kritik. Software ist im Prinzip nichts anderes als eine Abfolge von Algorithmen. Also eine mathematische Anweisung dafür, wie eine Maschine zu gebrauchen ist. Rein mathematische Algorithmen sind – wie Naturgesetze – aber nicht patentierbar, denn Patente sollen die individuelle Schöpfung honorieren, nicht aber Entdeckungen bereits vorhandener Dinge.
Die Alternative: Freie Software-Lizenzen

- Weltweit protestieren Menschen gegen Software-Patente, die besonders die Entwickler freier Software behindern.
(Bild: Alex Muntada, CC By SA)
Der Urheberrechtsschutz für Software steht im Gegensatz zu Software-Patenten heute weniger stark in der Kritik. Er wird seit Mitte der 1980er Jahre sogar dazu genutzt, die Überführung von Software in Privateigentum zu verhindern. Das Urheberrecht ermöglicht die Vergabe von Lizenzen zur Gewährung von Nutzungsrechten des eigenen Werkes durch Dritte. Mit Hilfe von Lizenzen können somit die Entwickler von Freier Software festschreiben, dass die von ihnen lizenzierte Software von jedermann genutzt, kopiert, verändert und weitergegeben werden darf. Genau diese vier Freiheiten sichert z. B. die General Public License (GPL) des Begründers der Freien Software-Bewegung, Richard Stallman. Freiheit für alle statt exklusive Rechte für Einzelne ist hier die Devise.
Das US-Parlament hatte also 1980 die prinzipiell richtige Entscheidung getroffen: Nämlich Software-Patente abzulehnen und stattdessen Urheberrechtsschutz für Software zu gewähren. Dennoch wurden Software-Patente fast zeitgleich durch das oberste Gericht der USA eingeführt. Im Parlament wurde bis heute nicht wieder über das Thema beraten.
Patente auf Gensequenzen
Ähnlich ist die Entwicklung in Bezug auf Gene verlaufen: Gene sind die Träger der Erbinformationen. Seit etwa zwanzig Jahren sind Menschen in der Lage, sie zu entschlüsseln und ihre Funktion zu bestimmen. Sehr schnell ist um diese entschlüsselten – oder besser entdeckten – Gene ein wahrer Patentwettlauf entbrannt. Dabei sind Entdeckungen, wie Naturgesetze, vom Patentschutz ausgeschlossen.

- (Bild: Jeff Kubina, CC By SA)
Ähnlich wie bei Software-Patenten hat auch hier ein von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkter Prozess stattgefunden: Private Verfügungsrechte wurden durch Patentämter auf die Grundbausteine des Lebens ausgedehnt. Als 2005 in Deutschland eine Europäische Richtlinie zu Patenten auf Gensequenzen umgesetzt wurde, führte man mit dem Gesetz nicht neues Recht ein, sondern legalisierte de facto nachträglich die bestehende Praxis der Patentämter.
Ein Problem dabei ist: Die Inhaber von Patenten auf einzelne Gensequenzen erhalten eine erhebliche Überbelohnung. Gene haben sehr oft unterschiedliche Funktionen, es reicht jedoch die Angabe einer Anwendung der betreffenden Gensequenz, um ein Patent zu erhalten. Es kann dann auf alle Anwendungen ausgedehnt werden. Auch auf solche, die während der Patentanmeldung noch gar nicht bekannt sind. Außerdem findet die Innovation, die eigentlich mit Patenten belohnt werden soll, selten im Zuge der Entschlüsselung der Gensequenzen statt, sondern erst später, zum Beispiel bei der Herstellung von Arzneimitteln oder Diagnose-Kits, die auf der betreffenden Sequenz beruhen. Die Forschung kann so massiv behindert werden, indem beispielsweise der Patentinhaber hohe Preise für die Nutzung „seiner“ Gensequenz verlangt oder eine entsprechende Nutzung verbietet.
Davon abgesehen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Leben überhaupt patentierbar sein soll. Über die Verschiebung der Grenzen des Patentierbaren sollte in funktionierenden Demokratien wenigstens in parlamentarischen Verfahren, wenn nicht in Volksabstimmungen entschieden werden. Nicht durch Patentämter, die sich durch Patente finanzieren und daher ein ganz eigenes Interesse am Patentsystem haben: Die Existenz der eigenen Institution zu sichern. Gesellschaftliche und politische Fragen sind nicht Gegenstand des Patentprüfungsverfahrens. Welche Frage aber ist politischer als die Frage, wem der Code des Lebens gehört?
Zum Weiterlesen
Werden Sie aktiv: Bei der Münchner Initiative Kein Patent auf Leben können Sie Einspruch erheben auf Brokkoli- und Schweine-Patent. Dort finden Sie auch viele Hintergrundinformationen. Einspruch gegen das Kuh-Patent hat zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft erhoben.
Zur gesetzlichen Einführung von Gen-Patenten gibt es einen Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin“.
Die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) wehrt sich gegen Nachbaugebühren.
Zur Einführung in das Thema Software-Patente bietet sich die Stichwortsuche auf Wikipedia an.
Die Free Software Foundation Europe beschäftigt sich mit allen Aspekten Freier Software. Mehrsprachige Website mit Nachrichten, Terminen, Presse-Information, Archiv etc.
Werden Sie aktiv: Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur – FFII – unterstützt in Deutschland eine Petition gegen Softwarepatente in Europa. Die Petition wurde in 29 Sprachen übersetzt und soll in ganz Europa unterzeichnet werden.









