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Flankierende Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Monopolrechte
Es genügt nicht, Monopolrechte zu gewähren und zu erweitern. Sie müssen auch durchgesetzt werden. Der Staat droht mit Gefängnisstrafen. Private Anwälte setzen die Ansprüche ihrer Klienten in Verhandlungen über Lizenzgebühren durch. Und die Technologie selbst wird eingesetzt, um bestimmte Nutzungen von Produkten gleich flächendeckend auszuschließen – zum Beispiel durch Kopierschutzmechanismen. Zudem sind die Inhaber der Rechte ständig bemüht, ihr Image aufzubessern und Menschen davon zu überzeugen, dass die Nutzung des vermeintlichen „geistigen Eigentums“ ohne ihre Einwilligung Diebstahl sei und nicht nur Einzelne oder Firmen, sondern die ganze Gesellschaft schädige.
Die Musik- und Filmindustrie: Kampf dem Kunden
Die Musik- und Filmindustrie setzt sich gegen den durch Internet und Digitalisierung angestoßenen Wandel heftig zur Wehr. Kein Wunder: Sie büßt ihre klassische Funktion als Vertreiber von Musik und Filmen mehr und mehr ein. Denn heute erlauben Netzwerke den schnellen und nahezu fehlerfreien Austausch von großen Datenmengen. Jeder Heim-Computer kann leicht zum Server umfunktioniert werden und Daten, Werke und Inhalte weltweit anbieten. Die alten Vertriebswege haben Konkurrenz bekommen. Sie drohen zu kollabieren.
Aber nicht nur die Vertriebswege: Musiker können heute mit eigener Technik produzieren, ihre Songs neu zusammen fmischen und in entsprechendenden Formaten abspeichern. Immer mehr Nutzerinnen und Nutzer werden selbst zu Produzenten und können via Internet die Ergebnisse ihrer Kreativität sofort weltweit verfügbar machen.
Reise in die technische Vergangenheit

- Für das Herunterladen und Tauschen von Musik und Filmdateien im Internet droht in Deutschland Gefängnis, so die irreführende Behauptung der Musik- und Filmindustriein Werbe-Spots - siehe hartabergerecht.de).
(Bild: BlaM4c. CC By)
Seit Jahren schon arbeiten Musik- und Filmindustrie fieberhaft daran, ihre Position zu erhalten. Bereits 1996 sind Urheberrechte weltweit auf das Internet ausgedehnt worden. Das Problem:: Diese Rechte beruhen auf der Idee, dass das Anfertigen jeder Kopie zur weiteren Nutzung genehmigungspflichtig (und in der Regel zahlungspflichtig) ist. Im analogen Zeitalter war es relativ aufwändig, Kopien eines Werkes herzustellen. Im digitalen Zeitalter ist das anders. Jeder einzelne Seitenaufruf im Internet erzeugt eine Kopie. Nahezu ohne Aufwand oder Qualitätsverlust lassen sich Inhalte heute kopieren und konvertieren – also von einem Format ins andere wandeln.
Die klassische Konzeption des Urheberrechts aus dem analogen Zeitalter wurde auf das digitale Zeitalter übertragen. Die neuen technologischen Umgebungen wurden dabei weitgehend ignoriert und die Kontrollmöglichkeiten über die Nutzungen erheblich ausgeweitet. Heute ist der Austausch urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet verboten – es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber vor.
Flankiert wurde diese Ausdehnung durch das Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Die Firmen und Rechteinhaber wollten – die technische Entwicklung ignorierend – das Kopieren ihrer Werke so schwer machen, wie es im analogen Zeitalter war oder gar komplett verhindern.
Bei der Umsetzung dieser Regelungen in nationales Recht führten diese „Kopierschutzknackverbote“ zu der absurden Situation, dass Nutzer trotz der enormen technischen Möglichkeiten heute in der digitalen Welt weniger Nutzungsmöglichkeiten erhielten als in der analogen Welt der Bücher, Kassetten oder Tonbandgeräte.
Verhindert beispielsweise der Kopierschutz das Umwandeln von Daten einer Musik-CD in das mp3-Format, so darf die Nutzerin diesen Kopierschutz auch dann nicht umgehen, wenn ihr dies das Urheberrecht eigentlich erlaubt. Auch ließen sich auf einmal CDs nicht mehr auf allen Rekordern abspielen: Manche Geräte „stolperten“ über den Kopierschutz-Code. Sie konnten die CDs nicht lesen.
Hinsichtlich der Wissensallmende ergibt sich zudem das Problem, dass nicht vorgeschrieben ist, ob und wann solche Kopierschutzsysteme wieder deaktiviert werden müssen. Nur so wären geschützte Werke nach Ende des Urheberrechtsschutzes wieder frei nutzbar. Nur so könnten sie den Pool frei nutzbarer Werke erweitern. Schon heute stellt uns eine Computer-Diskette, die kaum 20 Jahre alt ist, vor große Probleme. Diese Datenträger sind längst ins technische Museum gewandert. Neue Rechner verfügen nicht mehr über ein Diskettenlaufwerk, die auf ihnen gespeicherten Daten sind also nur noch schwer greifbar.
Wie wird das in 70 Jahren sein, wenn all die Werke frei werden, deren Autoren in diesem Jahr sterben? Haben wir sie in Formaten und auf Medien gespeichert, die wir noch nutzen können? Wurden Technologien zur Deaktivierung von Kopierschutz-Mechanismen frei verbreitet, so dass man nun den Kopierschutz knacken kann? Wenn nicht, wird es die Firmen dann noch geben, so dass man sie zwingen kann, die Deaktivierung zu unterstützen?
Kriminalisierung der Kunden
Jenen, die sich nicht an diese Regeln halten und weiter in Internet-Tauschbörsen Musik und Filme tauschen, hat die Unterhaltungsindustrie den Krieg erklärt. Seit Jahren führen die großen Verbände Klagen gegen Bürger. Um dies zu tun, müssen die Rechteverwerter die Namen der Nutzer herausfinden. Dies geht nur über den Zugang zu Daten der Telekommunikationsunternehmen. Der Datenschutz gewährt dieses Recht des Zugangs in Deutschland bislang nur strafverfolgenden Behörden. Nur sie dürfen Firmen wie die Telekom zur Herausgabe der Daten ihrer Internet-Nutzer zwingen. Schlecht für die Firmen, die versuchen, Datenschutzbestimmungen zu ihren Gunsten zu ändern.
All dies wird uns darüber hinaus als richtig und selbstverständlich verkauft. Dabei scheut die Industrie auch vor grobschlächtigen Unwahrheiten nicht zurück. Jeder Kinobesucher Deutschlands kennt sie, die Werbung „Raubkopierer sind Verbrecher“ (siehe Bild links). Mal singen Kinder vor Knastmauern Ständchen für Papa. Mal bleibt das Kind allein zurück, weil Mama abgeführt wurde. Die Botschaft ist immer gleich: Raubkopierer sind Verbrecher. Das Kopieren von Musik und Filmen im Netz wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Das ist übertrieben. Niemandem drohen in Deutschland für das private Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken solche Strafen – nur gewerbliche Kopierer, also Menschen, die damit Geld verdienen, werden im Höchstfall mit fünf Jahren Gefängnis bestraft. Und die Argumentation ist irreführend. Unser Strafgesetzbuch definiert in § 249 den Straftatbestand des Raubes als Diebstahl „mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“. Haben Sie beim Tauschen im Netz schon einmal die geballte Faust gezeigt, damit Ihnen jemand ein Lied zum Download herausrückt?

- Die Fairsharing Kampagne fordert die Einführung einer Kulturflatrate
Die Entwicklung ist außerdem nicht so alternativlos, wie die Industrie sie darstellt. Seit Jahren ist die sogenannte Kulturflatrate als Alternative gefordert worden. Internetnutzer würden nach diesem System monatlich einen Betrag auf ihren Internetzugang entrichten, dafür aber legal Filme und Musik im Netz tauschen. Im Gegenzug erhalten z. B. Musiker anteilig Geld aus dem Topf für das Tauschen ihrer Werke im Netz. Der Vorteil: Kreative werden entlohnt, ohne dass Nutzer kriminalisiert und neue Techniken verdammt werden müssen. Das Prinzip ist in Deutschland lange bekannt: Sogenannte Verwertungsgesellschaften (wie die GEMA für Musik) sammeln Geld ein – z. B. für das Spielen von Musikstücken im Radio, und verteilen es an Kreative weiter. Nur haben Musik- und Filmbranche eine solche Lösung bisher nicht verfolgt.
Agrochemiekonzerne kontrollieren, was auf den Tisch kommt
In der Landwirtschaft wird ähnlich agiert. Wieder geht es um die Dominanz Einzelner, in diesem Fall von Agrochemiekonzernen, über Landwirte, Lebensmittelproduktion, Saatgut und damit letztlich über unsere Ernährungsgrundlagen.
Firmen wie Monsanto setzen ihre Rechte strikt durch. Monsanto verklagt beispielsweise Bauern, sofern diese ihr gentechnisch verändertes Saatgut ohne Lizenz nutzen. Dabei ist völlig egal, ob dies mit Absicht passiert oder ob die Felder der betroffenen Bauern schlicht kontaminiert wurden, etwa durch Pollenflug. Beispielhaft für diesen Fall ist das langjährige Verfahren Monsanto vs. Percy Schmeiser. Die Schmeisers wurden 2007 mit dem Alternativen Nobelpreis geehrt, weil sie sich gegen die Privatisierung von Saatgut entschieden zur Wehr setzen.
Terminator: Kopierschutz für Pflanzen
Hersteller gentechnisch veränderter Lebewesen wie Monsanto setzen auf eine eigenwillige Form des Kopierschutzmechanismus. Ende des 20. Jahrhunderts wurde in den USA mit der Erforschung sogenannter Genetic Use Restriction Technologies (GURT) begonnen. Eine GURT Technologie gelangte unter dem Namen Terminator-Technologie zu trauriger Berühmtheit. Pflanzen mit einem Terminatorgen sind nach einer chemischen Behandlung nicht mehr in der Lage, keimfähige Samen zu bilden. Der Samen kann z. B. zwar noch gemahlen werden, aber kein neues Leben mehr hervorbringen! GURT, das ist Kopierschutz für Pflanzen, der Leben verhindert.
Nach großen Protesten wurde die Terminator-Technologie 2000 und 2006 in einem weltweiten Abkommen geächtet: Die Staaten einigten sich darauf, keine Freilandversuche mit dieser Technologie zuzulassen.
Trotzdem ist die Gefahr des Einsatzes der Terminator-Technologie noch nicht endgültig abgewendet. Zu hoch sind die Gewinne, die sie den Saatgutkonzernen versprechen. Die Befürworter dieser Technologien preisen sie seit Kurzem gar als Mittel gegen die Ausbreitung genetisch veränderter Pflanzen in der Natur.
Auf EU-Ebene hat diese Argumentation scheinbar gefruchtet: Das Projekt „Transcontainer“ wird von der EU mit 4,17 Mio € unterstützt. Die Aufgabe von „Transcontainer“: Durch Techniken wie Terminator soll das nebeneinander Existieren von genetisch veränderten und nicht veränderten Lebewesen ermöglicht und das Image der Gen-Technik in der Öffentlichkeit aufgebessert werden. Mit anderen Worten: Es geht darum, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere mit Terminator „salonfähig“ zu machen.
Kriminalisierung von Bauern: Beispiel Percy Schmeiser

- Der kanadische Bauer Percy Schmeiser hat lange Jahre vor Gericht gegen die Firma Monsanto gekämpft. Die Firma hatte ihn 1999 verklagt, weil er illegal ihr patentiertes Saatgut genutzt hätte. In Wahrheit hatte der Wind die Samen auf Schmeisers Felder gebracht. Er bekam 2008 recht, zahlte aber einen hohen Preis: 250.000 € Gerichtskosten.
Die amerikanische Firma Monsanto beschäftigt einen über 70-köpfigen Mitarbeiterstab, der weltweit Felder auf Spuren des firmeigenen genmanipulierten Saatgutes untersucht. Falls sie fündig werden und die Bauern Monsanto-Saatgut ohne vertragliche Vereinbarung „genutzt“ haben, fordern sie von den Besitzern der Felder erhebliche Summen an Schadensersatz. Das hört sich erst mal nicht unrechtmäßig an. Das Problem dabei ist allerdings, dass sich Saatgut oft „selbständig macht“ und sich z. B. durch Wind und andere natürliche Faktoren auf den Feldern munter verbreitet.
Derartige Eigenmächtigkeit von Rapssamen hat für die „ertappten“ Farmer ernsthafte Konsequenzen: Entweder zahlen sie einen bestimmten Betrag an Monsanto (sozusagen Lizenzgebühren für die „Saatgutnutzung“) und bewahren Stillschweigen, oder sie werden vor Gericht gestellt: Wegen Verletzung der Patentrechte von Monsanto.
So geschehen im Falle der kanadischen Bauern Percy und Louise Schmeiser. Die Schmeisers haben sich gewehrt, da sie weder den Genraps nutzen wollten, noch einsahen, für die Verschmutzung ihrer Felder zu zahlen. Nach langjährigem, kräftezehrendem Rechtsstreit bekamen die Schmeisers vom Obersten Gericht Kanadas in dieser Hinsicht Recht und Monsantos Schadensersatzforderungen wurden abgewiesen. Die Firma wurde außerdem verurteilt, ihm Schadensersatz für die Kontaminierung seiner Felder zu zahlen. Dennoch blieben sie die Leidtragenden: Denn neben Zeit und Nerven kostete sie dieser Ausflug nach Absurdistan rund 250.000 €. Percy und Louise Schmeiser haben aus der Not eine Tugend gemacht und eine weltweite Kampagne gestartet. Sie fordern, dass Saatgut frei bleibt.
Zum Weiterlesen
Wie „Mix, Burn & R.I.P.“ die Musikwelt verändert haben, beschreibt Janko Röttgers im gleichnamigen Buch.
Die Idee der Kulturflatrate hat William Fisher erstmals ausführlich beschrieben. Er ist Professor an der US-Universität Harvard, wo im Rahmen des Digital Media Projects die Kulturflatrate Realität werden soll. Eine Übersetzung des entsprechenden Kapitels von Fisher und weitere Informationen zur Kulturflatrate sind auf deutsch bei Fairsharing zu finden. Philipp Agrain beschreibt dasselbe Prinzip in französisch: Internet & Création (eine englische Übersetzung ist geplant).
Auf seiner Webseite berichtet der kanadische Bauer Percy Schmeiser von seiner Auseinandersetzung mit der Firma Monsanto.
Wie große Unternehmen immer größere Anteile an Landwirtschaft und Natur in ihren Besitz bringen berichtet mit aktuellen Zahlen der Report „Who owns Nature?“ der ETC-Group aus Kanada (englisch).
In Deutschland haben sich 2006 eine Reihe von Organisationen in der Kampagne „Freie Saat statt tote Ernte“ gegen Terminator-Technologien eingesetzt (oder international banterminator.org).
Über „Transcontainer“, das EU-Projekt zu Terminator und ähnlichen Technologiern findet man Informationen in verschiedenen Sprachen im Internet z. B. durch Eingabe der Suchbegriffe „Transcontainer“ und „Terminator“.











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