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Export eines kaputten Systems in alle Welt
Neue Märkte zu erschließen gehört zur Wachstumslogik wie die Milch zur Kuh. Weswegen es nicht wundert, dass die Ausdehnung geistiger Monopolrechte in alle Welt seit Jahren die politische Agenda ihrer Verfechter bestimmt.
1994 wurde in den Gründungsverträgen der Welthandelsorganisation (WTO) auch ein Vertrag über geistige Monopolrechte untergebracht. Der Vertrag über „handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte“ (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPs) legt weltweit Mindeststandards für diese Rechte fest.
Vor allem die Entwicklungsländer müssen wegen TRIPs ihre Gesetze verändern oder anpassen: Sie müssen all jene geistigen Monopolrechte einführen, die es z. B. auch in Deutschland gibt. All diese Rechte müssen über bestimmte Zeiten gewährt werden – Patente z. B. für 20 Jahre; und sie müssen ihren Inhabern nun international vorgeschriebene Rechte zur Nutzung und Verwertung garantieren.
Darüber hinaus werden Entwicklungsländer in Handelsabkommen – wie den European Partnership Agreements – oder anderen regionalen Freihandelsabkommen zur Annahme von sogenannten „TRIPs-Plus“ Bestimmungen gezwungen. Das sind solche Bestimmungen, die über den ohnehin hohen Standard geistiger Eigentumsrechte im TRIPS-Abkommen hinausgehen.
Für Entwicklungsländer sind die Folgen dieser Verschärfungen dramatisch. Die Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Conference on Trade and Development, kurz UNCTAD) hat 2007 in ihrem Jahresbericht zu den am wenigsten entwickelten Ländern festgestellt, dass geistige Eigentumsrechte eins von drei westlichen Konzepten sind, die maßgeblich die wirtschaftliche und technologische Entwicklung zum Stagnieren bringt.
1. Entwicklung wird durch geistige Eigentumsrechte behindert
Nach dem UNCTAD-Bericht von 2007 sind Wissenschaft, Technologie und Innovation für die Entwicklung der ärmsten Länder unerlässlich. Technologischer Fortschritt könne dazu beitragen, Armut zu reduzieren. Er verläuft in Entwicklungsländern aber anders als in den Industrieländern.

- „Nachahmung ist die größte Form der Wertschätzung“ ist vielleicht richtig. Sicher ist dagegen, dass die Nachahmung weltweit verboten ist. Internationale Abkommen wie TRIPs binden Entwicklungsländer an die Spielregeln der Industriestaaten. Letztere haben sich beider eigenenh Industrialisierung nicht an solche Regeln halten müssen.
(Bild:<<graham>>, CC By)
In Industrieländern sind Firmen meist innovativ, indem sie neue Technologien erfinden. In den sogenannten Entwicklungsländern geschieht Innovation dagegen eher durch einen Lernprozess, bei dem der Umgang, die Anpassung und Weiterentwicklung bereits bestehender Technologien aus technologisch weiter entwickelten Ländern erfolgt („creative imitation“ oder auch „nachahmende Entwicklung“ genannt).
Um diese nachahmende Entwicklung zu stärken, müssen einheimische Wissenssysteme geschaffen und erhalten werden. Wissenssysteme, die die Akkumulation, Nutzung und Verbreitung von Wissen gewährleisten. Politische Maßnahmen, die technologische Entwicklungen fördern wollen, dürfen daher nicht den gleichen Maßstäben wie in den Industrieländern unterworfen sein, fasst der Bericht zusammen.
Nichts anderes aber passiert durch TRIPs und TRIPs-Plus-Bestimmungen: Das in den Industriestaaten über Jahrhunderte gewachsene System geistiger Monopolrechte wird im Handumdrehen auf Entwicklungsländer übertragen, ohne dass diesen viel Spielraum bei der Anpassung oder Umsetzung bliebe. Dabei haben alle Industriestaaten während der eigenen Industrialisierung die geistigen Eigentumsrechte anderer Staaten ignoriert. Ein gutes Beispiel dafür ist Japan, das in den 1980er Jahren „berühmt“ war für das Kopieren westlicher Autos und elektronischer Geräte. Eben dieser Weg wird den Entwicklungsländern heute verwehrt.
2. Entwicklungsländer haben hohe Kosten und kaum Einnahmen
Die meisten geistigen Eigentumsrechte werden Konzernen der Industriestaaten gewährt (siehe z. B. für Patente Abbildung 5-7).

- Abbildung 5: Anhand der weltweit gültigen Patente ist gut zu erkennen, welche Staaten international das meiste Geld mit Patenten verdienen.(Quelle Abbildung 5-7: OECD Compendium of Patent Statistics 2008)

- Abbildung 6: Innerhalb Europas halten Deutschlands Unternehmen mit 14,1 % die meisten weltweit gültigen Patente, Platz 3 in der Welt. Auch „wir“ gehören damit zu den Gewinnern dieses Systems.

- Abbildung 7: Unter den „Anderen“ Staaten tauchen die am wenigsten entwickelten Länder nicht auf. Sie kriegen von diesem Kuchen nichts ab, zahlen aber für die Rechte der Gewinner dieses Systems.
Die Zunahme der Patente und die Ausweitung der Schutzbereiche bewirken, dass Entwicklungsländer jährlich mehr Geld für Lizenzen zahlen müssen: Von 1995 bis 2005 haben sich die Zahlungen der Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen für Lizenzen mehr als verfünffacht (siehe Abbildung 8).

- Abbildung 8: Die Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen zahlen immer mehr für Lizenzen – z. B. für die Herstellung patentgeschützer Medikamente. Dieses Geld wandert zu denen, die die meisten der Rechte halten, vor allem also in die Industriestaaten.
(Quelle: World Bank, World Development Indicators, 2007)
Die Einkommensschere zwischen Nord und Süd öffnet sich also weiter, statt sich zu schließen. Das steht den Entwicklungszielen entgegen, die die Staaten der Welt zur Armutsreduktion beschlossen haben, den sogenannten Millenium Development Goals. Bis 2015 sollen 50% der Menschen, die im Jahr 2000 mit weniger als einem Dollar pro Woche auskommen mussten, nicht mehr in dieser Armut leben.

- Abbildung 9: Nur 18 von 200 Staaten der Welt sind Netto-Exporteure von Lizenzen. Nur diese 18 verkaufen also mehr Rechte an „geistigem Eigentum“ als sie bezahlen. Würde die Größer der Länder der Erde sich danach bestimmen, sähen unsere Landkarten aus wie hier.
(Quelle: Worldmapper: Karte 99)
3. Biopiraterie: Raubbau am grünen Gold
Eine regelrechte „Jagd nach dem Gold der Gene“ hat begonnen. Transnationale Konzerne versuchen, Patente auf Pflanzengene und Wirkstoffe zu erhalten, die seit Jahrhunderten bekannt sind. Dabei nutzen sie oft das Wissen indigener Völker über ihre Umwelt und die ihr „entnehmbaren Wirkstoffe“. Bezahlt werden die Indigenen dafür fast nie. Das Gegenteil ist der Fall, da ihnen die eigene kommerzielle Nutzung nach der Patentierung überall da nicht mehr gestattet ist, wo das Patent gilt. Im Extremfall, d. h. wenn die Nachfrage so steigt, dass es zu einer Übernutzung kommt, steht ihnen auch die Pflanze nicht mehr zur Verfügung. Sie verschwindet. Diese unrechtmäßige Aneignung traditionellen Wissens wird Biopiraterie genannt.
Gegen Biopiraterie setzen sich Aktivisten und Betroffene seit langem zur Wehr. Allerdings relativ erfolglos, weil die Industriestaaten international eine rechtliche Einigung verzögern. Über ein System, dass die indigenen Interessen und die Ressourcen schützt, wird zwar verhandelt, die Verhandlungen sind aber mittlerweile über drei internationale Foren verteilt: Die Weltorganisation für geistige Eigentumsrechte (WIPO, eine UN-Unterorganisation), die WTO, wo im Rahmen des TRIPs Kommittees über das Thema beraten wird, und die Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity), ein Vertrag, den die Staaten zum Schutz der Vielfalt an Pflanzen und Tieren geschlossen haben. Eine Lösung wurde bisher in keinem der Foren gefunden.
4. Ernährungsgrundlagen werden den Menschen entzogen
Der massive und mit aggressiver Werbung durchgesetzte Einsatz von patentiertem Saatgut und die durch den Sortenschutz auferlegten Einschränkungen erschweren vielen Menschen den Zugang zu Saatgut. In den Industriestaaten ist die industrielle Landwirtschaft längst weit verbreitet, mit der gemeinsam die Rechte gewachsen sind. . In vielen Entwicklungsländern ist das anders. Gerade Subsistenzwirtschaft betreibende Kleinbauern verkaufen nur kleine Teile ihrer Erträge. Den Rest nutzen sie selber. Für sie sind die Folgen der Einführung von Rechten wie dem Nachbauverbot eine Katastrophe. Denn sie haben kaum Geld, um Saatgut zu kaufen – und wenig Aussicht auf Gewinne durch leistungsfähigeres Saatgut. Sie verkaufen ja kaum etwas. Oft wird der Anbau sogar teurer, denn die „Hochleistungssorten“ müssen mit Kunstdünger und Pestiziden bearbeitet werden, damit sie gedeihen.
5. Zugang zu Medikamenten wird erschwert

- Medikamente sollten kein Luxus sein – patentgeschütze Medikamente sind aber oft unbezahlbar für Menschen in Entwicklungsländern.
(Bild aus der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen)
Geistige Monopolrechte wie Patente oder das Verbot der Nutzung von Medikamentenstudien, verteuern eine medizinische Behandlung kranker Menschen in armen Ländern erheblich. Menschen sterben an im Grunde behandelbaren Krankheiten. Durch TRIPs wurden Patente auf Medikamente Pflicht. Dadurch ist die Nachahmung (Generika-Produktion) von Markenmedikamenten erst nach Ablauf des Patents erlaubt - ebenso der Handel mit ihnen. Insbesondere in Indien werden viele sogenannte Generika hergestellt. Nach Umsetzung des TRIPs-Abkommen (in Indien im Januar 2005) gilt: Neu zugelassene Medikamente dürfen nicht mehr kopiert werden. Das gilt auch für neue AIDS/HIV-Medikamente, die gerade in den ärmsten Regionen dringend gebraucht werden. Zwar sind inzwischen Ausnahmeregelungen geschaffen worden, diese wurden aber bisher nicht genutzt. Die Verfahren für den Export von Generika in die Staaten, die sie nicht selbst herstellen können, sind kompliziert und langwierig.
Einen Nutzen haben Entwicklungsländer aus Medikamentenpatenten kaum. Denn für viele lebensbedrohende Krankheiten gibt es überhaupt keine wirksamen Medikamente. Das betrifft vor allem solche Krankheiten, die nur oder überwiegend in Entwicklungsländern vorkommen – wie z. B. die Schlafkrankheit. Pharma-Konzerne forschen nicht nach Heilmitteln, für die es keine lukrativen Absatzmärkte gibt. Und viel Geld ist mit den Ärmsten der Welt in der Tat nicht zu verdienen.
Pro und Kontra: Den Zugang zu Wissen verweigern?
Geht es um Kontodaten und anderes „Privates“ sagt wohl jeder: Klar, darauf soll nicht jeder zugreifen können. Das sind meine Daten. Sie sollen weder den Unternehmen für Werbung, noch den Arbeitgebern zum Spionieren und gleich gar nicht den Dieben als Eintrittstor dienen.
Bei Pflanzen und dem Wissen um deren Anbau, Verarbeitung und Verwendung sieht das anders aus. Solches Wissen sollte jeder gern geteilt sehen, ist es doch Grundlage des eigenen Lebens – und dem der Anderen.
Es gibt jedoch einen Disput darüber, ob indigene Gemeinschaften ein Recht haben, die Herausgabe ihres traditionellen Wissens über pflanzengenetische Ressourcen zu verweigern. (The right to say NO). Exemplarisch wurden hier zwei Meinungen niedergeschrieben, die unterschiedliche Ansätze zu diesem Thema repräsentieren sollen – aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
KONTRA
Der freie Zugang zu Saatgut und Wissen muss uneingeschränkt gelten. Es sollte kein Recht auf die Verweigerung der Herausgabe geben.
Die Hauptbegründung von Patenten und ähnlichen Rechten ist, dass sie Anreize dafür schaffen, dass Innovation und Entwicklung voran kommen. Ein wichtiger Grund für den zeitlichen Verfall von Patenten ist, dass die Belohnung späterer Generationen für eine Erfinderin nur einen geringen Anreiz bietet. Mit Sicherheit gilt das für traditionelles Wissen von Indigenen, dass schon der Definition nach von Individuen erbracht wurde, die schon lange tot sind und gar nicht von späteren Monopolrechten wissen konnten. Monopolrechte für Indigene bringen also keinen entscheidenden Entwicklungsvorteil.
Die Verweigerung der Herausgabe traditionellen Wissens kann darüber hinaus massiven Schaden bedeuten. Beispiel Artemisia annua: Die Extrakte des einjährigen Beifuß sind die Grundlage für alle modernen Malaria-Medikamente. Ein Vorenthalten dieses wichtigen traditionellen Wissens hätte nach der Ansicht von Experten hunderttausende Menschenleben gefordert.
Zudem: Wenn Indigenen erlaubt wird, (womöglich zeitlich unbefristete) Monopolrechte auf Pflanzen zu halten, wird es schwerer, Gleiches etwa Monsanto und Co zu verwehren. Traditionelles Wissen muss vor Monopolisierung geschützt werden – letztendlich auch vor der Monopolisierung durch die Indigenen. Wenn die Ausnutzung zu Gunsten von Privatinteressen droht, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, das Wissen nicht an diese weiterzugeben. Der Allgemeinheit muss das Wissen jedoch ohne Monopole zur Verfügung stehen.
PRO
Die Vielfalt an Saatgut und das damit verbundene Wissen um dessen Pflege, Weiterentwicklung und Erhalt ist in vielen Regionen der Welt durch einheimische Gruppen überhaupt erst geschaffen worden. Das macht sie zunächst in besonderer Weise anspruchsberechtigt, auf dieses Wissen zuzugreifen.
Außerdem hat in allen Regionen der Erde eine Art Raubzug um das traditionelle Wissen indigener Gemeinschaften und um die von ihnen genutzten Pflanzen begonnen. Biopiraten, also große, transnationale Unternehmen, nutzen den Zugang zu Indigenen und deren Territorien, um an traditionelles Wissen, um Anwendung und Wirkung von Pflanzen zu gelangen. Aus den abertausenden Pflanzenarten der Welt, gilt es diejenigen mit verkaufbaren Wirkstoffen zu finden. Einmal extrahiert, bleibt nur noch ein kleiner Schritt bis zum weltweit gültigen Patentschutz.
Die Folge: Ist ein Wirkstoff patentiert, dürfen die Indigenen diesen selbst nicht mehr wirtschaftlich nutzen. Ist das patentierte Produkt erfolgreich, steigen oft die Preise für die Pflanzen so sehr, dass die Ressource (die Pflanze selbst) für die ursprünglichen Nutzer unbezahlbar wird. Wird zu viel verbraucht, sterben ganze Pflanzenarten aus. Indigene Völker können sich häufig gegen Biopiraterie nicht zur Wehr setzen, nicht zuletzt, weil sie nicht die Mittel haben, Prozesse zu führen und „selbst aufzurüsten“, wie es in den Industriestaaten kleine und mittelständische Unternehmen tun oder zumindest versuchen. (siehe Kapitel Patentwettrüsten, Seite 14).
Die Offenlegung ihres Wissens scheint also den Raubbau an allen ökonomisch interessanten Pflanzen und Tieren zu fördern. Aber sind den indigenen Gemeinschaften ihre Ressourcen und ihr Wissen nicht als kulturelles Erbe zuzugestehen?
Um eine gemeinwohlorientierte Umgangsweise mit natürlichen und kulturellen Ressourcen zu schützen und den durch Gewinninteressen motivierten Zugriff zu verhindern, muss den regionalen Gemeinschaften das Recht zugestanden werden, NEIN zu sagen und den Zugang zu Wissen und Saatgut zu beschränken.
Zum Weiterlesen
Internationale Verträge zu geistigem Eigentum listet die World Intellectual Property Organization - WIPO. Den Stand auf europäischer Ebene präsentiert die EU-Kommission. Den aktuellen Stand der Umsetzung des TRIPs-Abkommens kann man auf der Webseite der Welthandelsorganisation einsehen.
Eine Einführung zum TRIPs-Abkommen bietet die Stichwortsuche auf der Wikipedia.
Einen Überblick über die TRIPs-Plus Bestimmungen in Handelsabkommen der EU bietet die Broschüre „IP Provisions in EU Trade Agreements“ (englisch).
Probleme aus Sicht der Entwicklungsländer beschreibt Martin Khor, Gründer des Third World Network) in der Broschüre „Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Entwicklung“
Welche Auswirkungen geistige Eigentumsrechte auf Entwicklung haben hat eine britische Kommission untersucht.
Nachrichten und Analysen zum Thema sammelt das englischsprachige Internetportal Intellectual Property Rights Online.
Die Kampagne gegen Biopiraterie informiert in einer Broschüre zu „Grüne Beute - Biopiraterie und Widerstand. Argumente, Hintergründe, Aktionen“.
Das International Institute for Environment and Development hält eine Reihe von Informationen zu traditionellem Wissen und dessen Bewahrung durch Indigene bereit.
Die BUKO Pharmakampagane bringt regelmäßig den Pharma-Brief heraus mit aktuellen Informationen zu Pharma-Wirtschaft, Patenten und Entwicklung.
Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen hat im Rahmen ihrer Medikamentenkampagne eine Reihe von Untersuchungen zum Thema durchgeführt.
Fordern Sie die Pharmaunternehmen Abbott, Bristol-Myers Squibb und Gilead auf, ihre Patentanträge in Indien auf neuere, lebenswichtige Aids-Medikamente zurückzuziehen. Per Online Unterschrift: Aids-Kampagne oder per SMS unter 0174 - 13 242 13 - Bitte Namen, Vornamen, Ort und E-Mail Adresse angeben.











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